Jüdisches Seniorenheim Hannover
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Heimentgelte
Gültig ab 01.04.2024
Pflegegrad Grad 1 Grad 2 Grad 3 Grad 4 Grad 5
Pflegeentgelt 2.184,46€ 2.800,47€ 3.292,66€ 3.805,54€ 4.035,52€
Unterkunft+Verpflegung 1.072,00€ 1.072,00€ 1.072,00€ 1.072,00€ 1.072,00€
Investitionsfolgekosten 395,16€ 395,16€ 395,16€ 395,16€ 395,16€
Gesamtentgelt 3.651,62€ 4.267,63€ 4.759,82€ 5.272,70€ 5.502,68€
Anteil Pflegekasse
am Pflegeentgelt
Individuell
bis zu 125€
Individuell
bis zu
770€
Individuell
bis zu 1.262,00€
Individuell
bis zu 1.775,00€
Individuell
bis zu 2.005,00€
Gesamtbetrag 3.526,62€ 3.497,63€ 3.497,82€ 3.497,70€ 3.497,68€
Leistungszuschlag,
welcher zusätzlich
nach § 43c SGB XI
seit 2022 von der Pflegekasse für
die Pflegegrade 2 - 5 übernommen wird
0% 5% des zu zahlenden Eigenanteils des Pflegeentgeltes bei bisheriger Inanspruchnahme von bis zu 12 Monaten vollstationärer Pflege
25% des zu zahlenden Eigenanteils des Pflegeentgeltes bei bisheriger Inanspruchnahme von mehr als 12 Monaten vollstationärer Pflege
45% des zu zahlenden Eigenanteils des Pflegeentgeltes bei bisheriger Inanspruchnahme von mehr als 24 Monaten vollstationärer Pflege
70% des zu zahlenden Eigenanteils des Pflegeentgeltes bei bisheriger Inanspruchnahme von mehr als 36 Monaten vollstationärer Pflege
Kurzzeitpflege (Berechnung bei Inanspruchnahme von 28 Tagen / Aufenthalt)
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Kurzzeitpflege für einen Zeitraum von max. 56 Tagen pro Kalenderjahr bis zu einem Gesamtbetrag von 1.774,00€ für die pflegebedingten Kosten der Kurzzeitpflege. Die Kurzzeitpflege endet bei Auszug oder Krankenhausaufenthalt.

Verhinderungspflege (Berechnung bei Inanspruchnahme von 28 Tagen / Aufenthalt)
Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss der Pflegebedürftige bereits vorher im häuslichen Bereich gepflegt worden sein. Die (nicht erwerbsmäßige) Pflegeperson fällt wegen Urlaub, Krankheit oder sonstigen (gewichtigen) Gründen (z.B. anderweitige familiäre Hilfesituation, ausbildungsbedingte Abwesenheit, dringende Erledigung eigener Angelegenheit etc.) aus. Der Anspruch ist auf maximal 56 Tage im Kalenderjahr beschränkt.
Ihr Kontakt zu uns:
(0511) 28 86 953
info@juedisches-
seniorenheim-hannover.de






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